Aktuelle Verordnungen zu COVID-19


Benötigen Gäste beim Betreten eines Restaurants einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis (3G-Nachweis)?

  • Nein, seit 5. März ist das Betreten und Verweilen in Gastronomiebetrieben ohne jeglichen Nachweis zulässig.
  • Den Betrieben steht es aber frei, strengere Regeln (z.B. die 3G-Regel) für ihre Gäste beizubehalten.
  • Zu beachten sind zudem restriktivere Vorschriften aufgrund landesrechtlicher Verordnungen.


Besteht eine Registrierungspflicht der Gäste?

  • Nein, mit 5. März ist die Registrierungspflicht  der Gäste entfallen.


Muss eine FFP2-Maske in Gastronomiebetrieben getragen werden?

  • Nein, seit 17. April wurde die FFP2-Maskenpflicht aufgehoben
  • Zudem sind restriktivere Vorschriften aufgrund landesrechtlicher Verordnungen zu beachten.


Können strengere Maßnahmen für Gäste im Betrieb gesetzt bzw. beibehalten werden?

  • Ja, es steht Betreiber/innen frei, strengere Maßnahmen im eigenen Gastronomiebetrieb für Gäste zu setzen.
  • So kann etwa die 3G-Regel für Gäste abseits des Verabreichungsplatzes beibehalten werden.


Können Feiern, wie Hochzeiten, Geburtstage etc. im Gastronomiebetrieb abgehalten werden?

  • Ja, Veranstaltungen in Gastronomiebetrieben sind ohne Einschränkungen zulässig.
  • Bei mehr als 50 Teilnehmenden hat der für die Zusammenkunft Verantwortliche ein Präventionskonzept auszuarbeiten und einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen.
  • Detaillierte Bestimmungen zu Zusammenkünften finden Sie hier
  • Zu beachten sind restriktivere Vorschriften aufgrund landesrechtlicher Verordnungen.


Benötigen Mitarbeiter/innen weiterhin einen 3G-Nachweis oder eine FFP2-Maske?

  • Nein, beim Betreten von Arbeitsorten und geschlossenen Räumen ist seit 17. April keine FFP2 Maske mehr zu tragen.
  • Mitarbeiter/innen benötigen keinen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis, unabhängig davon, ob physischer Kontakt zu anderen Personen besteht.